In 6 Schritten zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden

Das Familienleben fordert Sie jeden Tag aufs Neue, die Mehrfachbelastung durch Kinder, Beruf und Haushalt bringt Sie an Ihre gesundheitlichen Grenzen und Sie merken, dass Sie körperlich nicht mehr belastbar sind oder leiden bereits an gesundheitlichen Einschränkungen?

Beantragen Sie eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur!

Diese dreiwöchige stationäre Maßnahme kann helfen, denn sie hat zum Ziel, eine Schwächung oder Gefährdung der Gesundheit abzuwenden, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde. Eine bestehende Erkrankung (von Mutter oder Vater) kann gelindert und Ihre Gesundheit so langfristig erhalten werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur (Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter/Väter und ihre Kinder), wenn der Hausarzt die Notwendigkeit dafür attestiert.

 

  1. Antragsformulare herunterladen

    Auf der Website einer Beratungsstelle wie dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. können Sie sich die Unterlagen für die Beantragung Ihre Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur downloaden. Die notwendigen Verordnungsbögen für Ihre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter/Väter und Kinder liegen Ihrem Haus- bzw. Facharzt vor.

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  2. Krankheitsbilder, bei denen eine Kur angeraten wird:

    Erschöpfungszustände, aus denen sich ein Burnout entwickeln kann, Adipositas, Schlafstörungen, Rückenschmerzen, rheumatische Erkrankungen oder Atemwegsbeschwerden sowie Herz-,Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen.

    Auch mütterspezifische bzw. väterspezifische Kontextfaktoren spielen eine Rolle, wie zum Beispiel: Alleinerziehend zu sein, Erziehungsprobleme zu haben, einen Familienangehörigen zu pflegen oder einen Trauerfall in der Familie zu haben.

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    Arztbesuch vereinbaren

    Ihr nächster Schritt führt Sie zu Ihrem behandelnden Arzt.
    Er kann feststellen, ob eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur bei Ihren Indikationen und Lebensumständen in Frage kommt. Nach einer gründlichen Untersuchung füllt er die ihm vorliegenden, notwendigen Verordnungsbögen aus: 
    Für eine Präventionsmaßnahme den Verordnungsbogen 64 (Teil A+B), für eine Rehabilitation den Verordnungsbogen 61 (Teil B-D) und für jedes Kind (ob behandlungsbedürftig oder nicht behandlungsbedürftig) jeweils einen Verordnungsbogen 65.

  3. Antragsformulare ausfüllen

    Füllen Sie die Unterlagen zur Beantragung Ihrer Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur aus, schildern Sie hierbei auch Ihre allgemeine Situation und begründen Sie, warum eine Kur für Sie sinnvoll ist! 
    Ihr Kind oder Ihre Kinder (bis zu 12 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 14 Jahren), die zu Hause nicht betreut werden können, nehmen als behandlungsbedürftiges oder nicht behandlungsbedürftiges Kind an der Maßnahme teil. 
    Für behinderte Kinder besteht keine Altersbegrenzung. 
    Die entsprechenden Verordnungsbögen Kinder liegen Ihrem Kinderarzt vor. Für jedes Kind (ob behandlungsbedürftig oder nicht behandlungsbedürftig) ist jeweils ein Verordnungsbogen 65 auszufüllen. Schulkinder werden für die Dauer der Maßnahme von der Heimatschule beurlaubt.

    Sie sind privatversichert?
    Dann beantragen Sie Ihre Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur selbst bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Wie hoch die Zuschüsse Ihrer privaten Krankenkasse sind, erfahren Sie in Ihrem Tarifheft. 

    Unsere Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter oder Väter und ihre Kinder haben die Konzession nach § 30 GewO und die Anerkennung nach § 111a, SGB V, dies als Information für Ihre Krankenkasse bzw. Beihilfestelle

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    Kurantrag einreichen

    Reichen Sie Ihre Antragsformulare und Verordnungsbögen direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. 

    Oder senden Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Verordnungsbögen einer Beratungsstelle, z.B. Mutter-Kind-Hilfswerk e.V., die sich dann kostenfrei um die weitere Abwicklung kümmert. 

    Beachten Sie: 
    Für bestimmte Krankheitsbilder sowie in besonderen Lebenssituationen empfiehlt sich eine entsprechende Schwerpunktkur. Denn hier steht, zusätzlich zum gezielten und umfassenden Behandlungsprogramm, auch der Austausch mit gleichermaßen Betroffenen im Vordergrund.

  5. Bewilligung Ihrer Kurmaßnahme

    Innerhalb von wenigen Wochen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Bescheid, ob Ihrem Kurantrag stattgegeben wird. Sie haben dann in der Regel 6 Monate Zeit, die Maßnahme anzutreten. 
    Die Auswahl einer geeigneten Kurklinik erfolgt in erster Linie nach Indikationen durch Ihren Kostenträger. Sie als Patient*in haben bei der Wahl der Einrichtung in Form des Wunsch- und Wahlrechtes ein Mitspracherecht. Dies ist verankert im § 8 Abs. 1 SGB IX. 
    Die Kosten für Ihre Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kurmaßnahme trägt Ihre Krankenkasse. Sie tragen lediglich den vom Gesetzgeber für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen festgelegten Eigenanteil von 10,00 € pro Erwachsener und Tag; Kinder sind vom Eigenanteil befreit. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist unter Umständen möglich; desbezügliche Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrem Kostenträger.

    Sie sind berufstätig? 
    Dann haben Sie laut § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei vollständiger Lohnfortzahlung für die Dauer der Maßnahme. Es ist keine Urlaubsinanspruchnahme notwendig. Natürlich aber sollten Sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.

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    Im Falle einer Ablehnung

    Sollte Ihre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt werden, können Sie dagegen - mit Unterstützung Ihres Arztes - Widerspruch einlegen. Auch hier steht Ihnen das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. beratend zur Seite!

  6. Ihre Kur antreten und Ihrer Gesundheit gutes tun!

    Endlich ist es soweit: Sie beginnen Ihre Kur! 
    Alle notwendigen Informationen und eine Packliste erhalten Sie ca. 4 - 6 Wochen vorher von der Klinik. 
    Im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung wird ein individueller Therapieplan anhand der vorliegenden Indikationen verordnet. 
    Dieser dient der Erreichung der vereinbarten Therapieziele. 
    Aber auch freie Zeit, die Sie in Ruhe mit Ihrem Kind, Ihren Kindern genießen können, erwartet Sie während Ihrer Kurmaßnahme

    Sollten Sie Ihren Termin in den Wintermonaten wahrnehmen: 
    Freuen Sie sich darüber! Denn dann haben Sie und Ihr Kind, Ihre Kinder mehr Ruhe, vor allem in touristisch stark frequentierten Orten an der See oder in den Bergen. Zudem sind einige Anwendungen in der kühleren Jahreszeit effektiver.

    Anmerkung: Eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter/Väter und Kinder kann alle vier Jahre, in Ausnahmefällen auch früher, beantragt werden!

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  8. Geschafft!

    Ist der Weg zur Kur zurückgelegt, erwartet Sie ein Plus an Gesundheit und Wohlbefinden. Einen lang anhaltenden Kurerfolg wünscht Ihnen Ihr Team der Klinik Maximilian.